Kategorie: Allgemeines
ADR-Fortbildung aller Klassen
Alle Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR nicht nur besonders geschult werden, sondern regelmäßig alle 5 Jahre eine Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung besuchen.
Dieser ADR-Fortbildungskurs richtet sich an alle Fahrer, die im Besitz einer gültigen ADR Bescheinigung für Stückgut, Schüttgut mit oder ohne Klasse 1, Klasse 7 oder Tank sind.
Der ADR-Fortbildungskurs vermittelt die Gesetzesänderungen, frischt Kenntnisse auf und sensibilisiert die Fahrzeugführer mit praktischen Unterrichtsteilen für die Befähigung mit praktische Hilfestellungen für die Tätigkeiten und Pflichten, hinsichtlich der weiteren Durchführung der Beförderung als Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.
Die Inhalte
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften
- Dokumentationen
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Fahrzeug und Beförderungsarten
- Umschließungen und Ausrüstungen
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Dauer
1,5 Tage = 12 Unterrichtseinheiten a' 45 min
Ziel
Verlängerung des ADR Scheines auf 5 Jahre, nach erfolgreicher IHK-Prüfung