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21.01.2021 10:43 Alter: 3 yrs
Kategorie: Allgemeines

Allgemeine Informationen zu Flurförderzeuge (Stapler)

In der Schweiz sind Ausbildung und Prüfung nur durch Suva-geprüfte Fahrschulen (EKAS 6518) anerkannt

Ausbildungsinhalte für Flurförderfahrzeuge

  • Das Bedienen von Flurförderzeugen (Stapler) ist mit Gefahren verbunden.
  • Stapler der Kategorie R (z.B. Gegengewichtsstapler) dürfen nur von ausgebildeten Staplerfahrern bedient werden. Die Ausbildung hat durch qualifizierte Ausbilder zu erfolgen.
  • Für Stapler der Kategorie S (z.B. Deichselstapler) genügt es, wenn die Bediener eine Instruktion durch eine speziell bezeichnete Fachperson erhalten.
  • Stapler dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie betriebssicher und nach Angaben des Herstellers instand gehalten sind.

 

Die Ausbildung und Instruktionen

Staplerfahrer brauchen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt, gezielt ausgebildet und instruiert werden. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Es bestehen dazu folgende Möglichkeiten:

  • Der Arbeitgeber kann eine Ausbildungsstätte  für Staplerfahrer beauftragen.
    Hinweis: Diese Ausbildungsbestätigungen sind zeitlich und örtlich innerhalb der Schweiz unbeschränkt gültig.
  • Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe an Ausbilder und Fachpersonen in seinem Betrieb übertragen, wenn sie dafür ausreichend qualifiziert sind.
    Hinweis: Diese Ausbildungsbestätigungen sind nur für den jeweiligen Betrieb (Standort) gültig.

Die Richtlinie EKAS 6518  beschreibt die notwendigen Standards, die bei der Ausbildung und bei der Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen (Staplern) einzuhalten sind.

Weiter Informationen finden Sie dazu [hier]

Textquelle: www.suva.ch


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