Kategorie: Allgemeines
beschleunigte Grundqualifikation
Fahrerinnen und Fahrer von LKW's (über 3,5 zGG) und Omnibussen (mit mehr als 8 Sitzplätzen) im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind zukünftig verpflichtet, sich einer über die Fahrernisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation zu unterziehen.
Dies ist für Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D nach dem 10.09.2008 bzw. der Klassen C1 oder C nach dem 10.09.2009 erworben haben oder erwerben wollen und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen wollen.
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