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24.06.2011 15:28 Alter: 14 yrs
Kategorie: Allgemeines

Digitale Kontrollgerät

Betroffen von der Einführung des digitalen Kontrollgerätes sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen.

Mit der Einführung des "Digitalen Kontrollgeräts" zum 01. Mai 2006 wurde der bisherige Fahrtenschreiber im Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs EU-weit abgelöst. Das digitale Kontrollgerät eröffnet Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine ganz neue Welt - eine digitale Welt - über die viele bisher noch nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Wir bringen Ihnen das digitale Kontrollgerät näher.

Betroffen von der Einführung des digitalen Kontrollgerätes sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Ab Zulassungsdatum 1. Mai 2006 müssen diese Fahrzeuge mit dem neuen Gerät ausgestattet sein. Fahrzeuge mit dem alten, analogen Kontrollgerät können dies auch weiterhin benutzen, da eine Umrüstung nicht vorgesehen ist.

Das neue elektronische Kontrollgerät ermöglicht es, die gespeicherten Daten eindeutig und zuverlässig abzurufen. Die Möglichkeit des Missbrauchs wird so verringert. Dadurch erwartet man eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, aber auch mehr Wettbewerbsgleichheit im Transportgewerbe.

Kursdauer
nach Absprache

Kosten
in Euro und auf Anfrage

Teilnehmerkreise / Voraussetzungen
Unternehmer, Disponenten, Fahrpersonal

Inhalte

  • Gesetze und Verordnungen
  • betroffene Fahrzeuge
  • Ausnahmeregelungen
  • Geräteübersicht, Bedienung des Gerätes, Ausdrucken
  • Vorstellung der verschiedenen Karten
  • Auswirkungen auf den Unternehmer, Disponenten, Fahrpersonal (Plichten und Verantwortung)
  • Sonstiges

Hinweis
k.a.

Ansprechpartner
- das Team der Bildungsstätte

Termine
auf Anfrage

Sonstiges - Unser Service!
Wir bieten allen Unternehmen eine neue Dienstleistung an. Diese hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Auslesens, der Archivierung, Sicherung und Auswertung der Daten aus der Fahrerkarte zu erfüllen. Die EG-Verordnung schreibt nämlich vor, dass die Fahrzeugdaten (Massenspeicher) mindestens alle 92 Tage und die Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage ausgelesen, gespeichert, gesichert, ausgewertet und für 1 Jahr archiviert werden müssen.

Die Laitenberger Vermietung GmbH hilft Ihnen, diesen Anforderungen nachzukommen. Wir bieten Ihnen den Service, dass Ihre Fahrer die Fahrerkarten bei uns auslesen lassen können. Auch das Auslesen der Fahrzeugdaten (Massenspeicher) ist durch uns jederzeit möglich. Ausführliche Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

 

 

Quellen Infoblätter: Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsichtsamt


Wir sind Ausbildungsträger für Verkehrsberufe nach AZAV

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