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Kündigung und Arbeitslosigkeit
Kündigung: Vor diesem Moment hat jeder Arbeitnehmer Angst! 3,643 Millionen Menschen waren im Februar 2010 in Deutschland ohne Job – 26000 mehr als im Januar und 91000 mehr als vor einem Jahr.
Doch was muss man tun, wenn man arbeitslos wird?
Silvia Schneider, Beraterin des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, erklärt in BILD die wichtigsten Schritte in den ersten zwei Wochen nach dem Jobverlust*.
Tag 1
• Suchen Sie Job-Unterlagen und Sozialversicherungsangaben der letzten zwei Jahre heraus.
• Telefonisch arbeitslos melden! Rufen Sie die Service-Hotline an (Tel. 01801/ 55 51 11, 8 bis 18 Uhr).
• Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, klären Sie, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben.
Wer bekommt Arbeitslosengeld I?
Arbeitslose, die in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung, Krankengeld, Wehr- oder Zivildienst) standen. Sie erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten Beschäftigung (67 Prozent bei Eltern mit Kind). Gezahlt wird für Arbeitslose unter 50 Jahren max. 12 Monate, ab 50 Jahren max. 15 Monate, ab 55 Jahren max. 18 Monate und ab 58 Jahren max. 24 Monate.
Wer erhält Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?
Erwerbsfähige (d. h. gesundheitlich in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten), die hilfsbedürftig sind. Hilfsbedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst durch zumutbare Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Gezahlt wird eine Grundsicherung von derzeit 359 Euro pro Person (Partner in Lebensgemeinschaften: je 323 Euro). Für Kinder gibt’s je nach Alter 215 bis 287 Euro. Gezahlt wird, solange der Empfänger hilfsbedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt.
Tag 2
Holen Sie Ihren Arbeitslosenantrag persönlich in der Agentur ab. Achtung: Wartezeiten einrechnen, Personalausweis mitnehmen.
• Zusätzlich zum Antrag erhalten Sie ein Arbeitspaket mit persönlichen und beruflichen Angaben, das Sie zu Hause ausfüllen.
• Zwei Termine werden vereinbart: einer zur Abgabe des ausgefüllten Antrages bei der Leistungsabteilung. Und ein Termin fürs Erstgespräch bei Ihrem Berater
Tage 3 bis 8
• Erst den Antrag auf Arbeitslosengeld I oder II ausfüllen. Alle erforderlichen Dokumente (Unterlagen und Nachweise) zusammensuchen.
Welche Unterlagen benötigt man?
Fürs Arbeitslosengeld I nur die Lohnbescheinigung. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld II werden deutlich mehr Unterlagen benötigt, u. a. Mietvertrag, gegebenenfalls Angaben zu Lebensversicherungen, Kapitalanlagen, Immobilienbesitz etc.
• Füllen Sie auch die Formulare des sogenannten Arbeitspakets aus.
Was ist das Arbeitspaket?
Ein fünfseitiger Bogen, in den der Arbeitssuchende seine wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten einträgt. Außerdem wird erfasst, ob er in Vollzeit oder Teilzeit, überregional, bundesweit oder im Ausland vermittelbar ist. Dazu kommt noch eine möglichst aktuelle Bewerbungsmappe.
• Alle Papiere innerhalb von sieben Tagen an die Agentur schicken!
Tag 9
• Erster persönlicher Termin mit dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur. Der Antrag wird gemeinsam besprochen. Sie haben das Recht auf eine Beratung. Wichtig: Wenn Sie etwas nicht verstanden haben – nachfragen!
• Liegen alle Unterlagen vor, wird Ihnen sofort mitgeteilt, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei ALG I kann der Sachbearbeiter schon die Summe nennen, die bezahlt wird.
• Der Sachbearbeiter klärt den Antrag innerhalb von 14 Tagen. Danach gibt’s den Bewilligungsbescheid.
Tage 10 bis 13
• Bereiten Sie sich auf das Erstgespräch beim Berater vor: Welche Hilfe und Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall? Welche Job-Ziele haben Sie?
Tag 14
• Erstes Gespräch beim Berater: Ein Profil mit beruflichen Stärken, Schwächen und Erfahrungen wird erstellt.
• Das Profil wird mit infrage kommenden Stellenanzeigen verglichen.
• Eine Eingliederungsvereinbarung wird geschlossen.
Was ist die Eingliederungsvereinbarung?
Sie wird zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitslosen vereinbart. Die Arbeitsagentur legt darin fest, wie der Arbeitslose unterstützt wird, z. B. durch Fort- und Weiterbildung, Hilfe zur Kinderbetreuung etc.
Außerdem wird festgelegt, wie sich der Arbeitslose auf Job-Suche macht, z. B.:
• Job-Ziel und Bewerbungsschritte, z. B. Bewerben auf Stellengesuche, Initiativbewerbungen
• Form der Bewerbung (aktuelle Bewerbungsmappe mit Zeugnissen etc.)
• Zahl und Empfänger der Bewerbungen.
Werden Punkte aus der Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, können Leistungen gekürzt werden. Damit steht der Plan für die nächsten Schritte in den kommenden sechs oder zwölf Monaten.
Textquelle: www.bild.de