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GST (3-tägig)

für Einsteiger

Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Regalen fahren, ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Ohne eine qualifizierte Ausbildung würden Sie – auch wenn Sie schon lange einen Führerschein besitzen – andere und sich selbst in Gefahr bringen. Und im Ernstfall würden Sie sogar ohne Versicherungsschutz sein. In dieser Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Gabelstaplern nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925. Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden. Im praktischen Teil erhalten Sie ausreichend Gelegenheit, in vorgegebenen Übungen, den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug praxisnah einzuüben. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung/tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
  • Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Theoretische Abschlussprüfung
  • Einweisung in die Fahrzeuge
  • Überprüfung vor der Benutzung
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen
  • Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
  • Praktische Abschlussprüfung

 

Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

  1. mindestens 18 Jahre* alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
    und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

 

*Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung - in der Regel nicht mehr als drei Monate - schriftlich festgelegt sein.

Datum

24.–26.10.2024

Zeit

08:30–16:30

Ort

Lieste
In der Lieste 2, Offenburg, Deutschland

Preis

€ 350,00

Anmeldeschluss

24.10.2024 08:30

Anmeldung

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung ist leider schon vorbei.


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